Teilhaberbetrieb

Teilhaberbetrieb
Teilhaberbetrieb,
 
Mehrbenutzerbetrieb.

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Teil|ha|ber|be|trieb, der (EDV): Betriebsweise eines Datenverarbeitungssystems, bei der die Benutzer an den angeschlossenen Terminals gleichzeitig Zugriff auf bestimmte Programme (4) haben, die Software aber nicht verändern können.

Universal-Lexikon. 2012.

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